Allgemeine Geschäftsbedingungen

beats per micha · Michael Zimmermann · Stand: 5. Juli 2026

§ 1 Vertragspartner

Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse zwischen beats per micha · Michael Zimmermann, Am Waldhang 1, 86551 Aichach (nachfolgend „beats per micha") und seinen Vertragspartnern.

§ 2 Vertragsschluss

Verträge entstehen durch Annahme eines schriftlichen Angebotes oder durch schriftlichen Buchungsvertrag. Die Präsentation im Internet stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit gesonderter schriftlicher Buchungsbestätigung per E-Mail. Mündliche Absprachen werden erst mit schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil.

Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da DJ-Dienstleistungen an einem konkret vereinbarten Veranstaltungstermin erbracht werden (Ausschluss des Widerrufsrechts bei Freizeitdienstleistungen mit spezifischem Termin). Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang (Dauer, Equipment, Zusatzleistungen) ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung. Nicht darin aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet und werden, falls gewünscht, gesondert vereinbart und berechnet.

Für Hochzeitsbuchungen stelle ich ergänzend ein Online-Portal zur Musikplanung und Ablaufabstimmung bereit. Die Nutzung ist freiwillig und im Buchungspreis enthalten. Für vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Portals (z.B. durch technische Störungen) wird keine Haftung übernommen; die DJ-Leistung selbst bleibt davon unberührt.

§ 4 Rücktritt / Stornierung

Ein Rücktritt ist möglich. Es gelten folgende Stornogebühren:

ab 91 Tage vor Veranstaltung 0 %
46 bis 90 Tage 30 % der Grundgage
31 bis 45 Tage 50 % der Grundgage
11 bis 30 Tage 80 % der Grundgage
0 bis 10 Tage 90 % der Grundgage

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ein Rücktritt durch beats per micha ist bei Krankheit, Unfall, Tod oder aus sonstigen nicht von beats per micha zu vertretenden wichtigen Gründen (z. B. behördliche Anordnungen, nicht behebbarer technischer Totalausfall) möglich. Außer im Todesfall wird ein gleichwertiger Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen organisiert. Kann kein Ersatz gestellt werden, werden geleistete Zahlungen vollständig erstattet.

§ 5 Haftung

beats per micha haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet beats per micha nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Auftraggeber trägt die Verkehrssicherungspflicht und ist für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Equipment, die von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen oder seinen Gästen schuldhaft verursacht werden.

Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemielagen) entfallen die gegenseitigen Leistungspflichten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet, soweit beats per micha keine konkreten, nachweisbaren Aufwendungen entstanden sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Privatveranstaltungen:

Option A 100 % Vorauszahlung, spätestens 2 Tage vor Veranstaltung
Option B 50 % bis 2 Tage vor Veranstaltung, Rest am Veranstaltungstag vor Auftritt
Option C 100 % am Veranstaltungstag vor Auftritt

Akzeptiert: SEPA-Überweisung, Echtzeitüberweisung, Barzahlung gegen Quittung. Schecks, Wechsel und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

Firmenkunden: Rechnungsstellung nach Veranstaltung, Zahlung innerhalb von 7 Tagen. Bei Verzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (derzeit 40 €) an. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

§ 7 Anreise & GEMA

Außergewöhnliche Anreisekosten (Flugzeug, Fähre, Bergbahn) werden gesondert vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abführung etwaiger GEMA-Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind in der Regel nicht betroffen.

§ 8 Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

beats per micha kann während der Veranstaltung Foto-, Audio- und Videomaterial erstellen. Eine Veröffentlichung erkennbarer Personen (z.B. auf Website, Social Media oder in Portfolioarbeiten) erfolgt ausschließlich mit deren vorheriger schriftlicher Einwilligung. Der Auftraggeber wird gebeten, die Gäste vor der Veranstaltung darauf hinzuweisen, dass Aufnahmen entstehen können. Bei rein privaten Veranstaltungen erfolgen Aufnahmen nur in Absprache mit dem Auftraggeber.

§ 9 FOTOFun Station / FOTOFun+ Station (nur bei Buchung)

Die Fotobox wird vor Ort aufgebaut. Druckutensilien (max. 400 Fotos/Event) gehen mit Verbrauch in das Eigentum des Auftraggebers über. Werden mehr als 400 Drucke benötigt, wird ein Druckkostenzuschlag von 110 € pro weitere 400 Drucke fällig. Digitale Fotos werden innerhalb von 7 Tagen als Downloadlink übermittelt. Requisiten sind vollständig zurückzugeben; beschädigte oder fehlende Stücke werden mit 4 € berechnet; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kinder unter 12 Jahren dürfen die Fotobox nur mit Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung gemäß § 5 dieser AGB.

§ 10 Technische Anforderungen

Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten bereit: mind. zwei gesicherte Steckdosen (230 V / 16 A), Stellfläche mind. 2 × 1,5 m, Zugang mind. 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie einen Stellplatz (PKW + Anhänger oder Transporter) für die gesamte Auf- und Abbauzeit. Hindernisse für den Transport des Equipments (z. B. Treppen, lange Wegstrecken, fehlender Aufzug) sind beats per micha vor Vertragsschluss mitzuteilen.

§ 11 Aufbau- und Abbauzeiten

beats per micha benötigt mindestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn für den Aufbau. Der Abbau erfolgt im Anschluss, in der Regel innerhalb von 1,5 Stunden.

§ 12 Äußeres Erscheinungsbild

Das äußere Erscheinungsbild von beats per micha entspricht dem branchenüblichen Standard eines professionellen mobilen DJs. Abweichende Anforderungen an Kleidung oder Auftreten (z. B. Dresscode, formelle Abendkleidung) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung vor Vertragsschluss.

§ 13 Verpflegung

Bei einer Einsatzdauer von 4 Stunden oder mehr hat beats per micha Anspruch auf eine warme Mahlzeit sowie alkoholfreie Getränke. Alternativ kann eine Verpflegungspauschale von 25 € vereinbart werden. Wird Verpflegung nicht bereitgestellt, werden 25 € zusätzlich berechnet.

§ 14 Lautstärke, behördliche Auflagen & Wetterrisiko

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen, Lärmschutzvorschriften und Pegelgrenzen verantwortlich. Bei erzwungener Lautstärkereduktion oder vorzeitigem Ende besteht kein Anspruch auf Minderung der Vergütung. Bußgelder gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wetterrisiko bei Outdoor-Veranstaltungen: Das Risiko wetterbedingter Beeinträchtigungen oder des Ausfalls einzelner Programmpunkte (z. B. freie Trauung im Freien) trägt der Auftraggeber. Die vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen unberührt. beats per micha ist bereit, bei wetterbedingter Verlegung ins Innere weiterzuspielen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.

§ 15 Änderungen, Verschiebung & Angebotsbindung

Änderungen von Datum, Ort oder Dauer bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Verlängerungen werden pro angefangene Stunde zusätzlich berechnet; der Stundensatz wird in der Buchungsbestätigung festgelegt. Angebote sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Terminverschiebung: Eine Verschiebung des gebuchten Termins ist nur mit schriftlicher Zustimmung von beats per micha möglich. Die zum Zeitpunkt der Verschiebung nach der Stornostaffel (§ 4) anfallende Gebühr wird fällig und als Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet. Ist kein Ersatztermin verfügbar oder wird der neue Termin ebenfalls storniert oder verschoben, gilt die Stornostaffel erneut; bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

Buchungszeit: Die gebuchte Spielzeit beginnt mit dem vereinbarten Beginn und endet entsprechend, unabhängig davon, ob die Veranstaltung tatsächlich später startet. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verkürzen die verbleibende Spielzeit. Eine Verlängerung über die gebuchte Zeit hinaus wird pro angefangene Stunde zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

§ 16 Musikgestaltung und künstlerische Freiheit

beats per micha gestaltet die Musikauswahl eigenverantwortlich im Rahmen des vereinbarten Veranstaltungsrahmens. Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, begründen jedoch keinen Rechtsanspruch.

§ 17 Leistungsschutzrecht

beats per micha ist ausführender Künstler gemäß § 73 UrhG. An DJ-Edits, Remixen und Live-Mixen bestehen Leistungsschutzrechte. Aufzeichnung oder Verbreitung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 18 Referenznennung

beats per micha ist berechtigt, den Auftraggeber nach der Veranstaltung als Referenz zu nennen, insbesondere durch Verwendung des Namens oder Firmenlogos in Portfolios, auf der Website oder in sozialen Medien. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit formlos widersprechen; die Referenz wird dann umgehend entfernt.

§ 19 Subunternehmer / Live-Artists

Werden auf Wunsch des Auftraggebers Dritte (z. B. Live-Artists wie Saxophonist, Perkussionist oder Sänger) über das Netzwerk von beats per micha gebucht, haftet beats per micha ausschließlich für sorgfältige Auswahl und Beauftragung geeigneter Partner (Auswahlverschulden). Für Leistungsmängel der Subunternehmer selbst übernimmt beats per micha keine Haftung. Eventuelle Ansprüche gegen den Subunternehmer werden auf Verlangen des Auftraggebers abgetreten.

§ 20 Datenschutz & Gerichtsstand

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO – weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. beats per micha ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand München. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 5. Juli 2026

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